Pressemitteilung
Erneut grosses Polizeiaufgebot in Lhasa
Wie am 1. Juni aus glaubwürdiger Quelle verlautete, gibt es auf einmal wieder ein großes Militär- und Polizeiaufgebot in Lhasa. Die Bewegungsfreiheit der Tibeter ist aufgrund der ständigen Kontrollen extrem eingeschränkt. Die chinesischen Behörden verhafteten erneut Tibeter, die im Mai bereits freigelassen worden waren.
Eine bestimmte Gruppe von Häftlingen ließen sie extra zu dem Zweck frei, um Hinweise auf geplante Proteste zu sammeln und die Namen der Demonstranten vom März herauszufinden. Den Freigelassenen wurde befohlen, sich genau an die Anweisungen zu halten. Die chinesischen Behörden belohnen nämlich Personen, die ihnen die Namen von Demonstranten nennen.
Die Situation in Lhasa ist sehr angespannt, und die Tibeter leben in einer Atmosphäre permanenter Repression und Furcht. Sie ziehen es daher vor, zuhause zu bleiben, anstatt ihrer täglichen religiösen Praxis der rituellen Umrundung der Tempel nachzugehen. So eine Situation hat es noch nie gegeben.
Ein weiterer Name ist auf der Liste jener Tibeter, die bei den Protesten im März ums Leben kamen, zu verzeichnen: Die 27 jährige Tsomo, gebürtig aus Ema Gangshang im Kreis Namling in der Präfektur Shigatse, wurde am 14. März 2008 vor dem Jokhang in Lhasa erschossen.
Als Reaktion auf die vielen friedlichen Proteste und Demonstrationen wurde das Militär- und Polizeiaufgebot in Kardze erheblich aufgestockt. Dennoch gibt es immer wieder Tibeter, die sich nicht abschrecken lassen und wieder protestieren.
Angesichts der kritischen Situation in Tibet appellieren wir an die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft, sich dringend unserer folgenden Forderungen anzunehmen:
1) unverzüglich unabhängige Untersuchungskommissionen nach Tibet zu entsenden;
2) unverzüglich der freien Presse Zugang zu ganz Tibet zu gewähren;
3) unverzüglich dem brutalen Morden in ganz Tibet ein Ende zu setzen;
4) unverzüglich für die sofortige Freilassung aller festgenommenen und verhafteten Tibeter zu sorgen;
5) unverzüglich die medizinische Versorgung der verletzten Tibeter zu ermöglichen;
6) die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Menschen und ihren Zugang zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen.
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