17. Juli 2008

Tibetan Solidarity Comitee (Tibetisches Solidaritätskomitee)

http://www.stoptibetcrisis.net


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Pressemitteilung

Unfairer Prozeß in Ngaba, Mönch aus Kham zum Selbstmord getrieben

Einer bestätigten Information zufolge verurteilte das Mittlere Volksgericht der Präfektur Ngaba (chin. Aba) am 10. Juli drei Mönche zu unterschiedlichen Strafen von 13 Jahren Haft bis zu lebenslänglichem Freiheitsentzug. Die Mönche Kelba (23), Terzoed (25) und Tsekho (27) wurden zu lebenslänglich bzw. 15 und 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Alle drei stammen aus der Gemeinde Ngame Lota im Bezirk Ngaba. Das Gericht entschied, daß sich die Mönche während der Demonstrationen in Ngaba am 16. März der Plünderung, der Brandstiftung und der mutwilligen Zerstörung von Gegenständen schuldig gemacht hätten. Ohne das Recht und die Möglichkeit, vor Gericht von einem unabhängigen Verteidiger vertreten zu werden, handelt es sich hier um einen Fall von Willkürurteilen. Es ist nicht bekannt, in welche Haftanstalt die Mönche nach der Verkündung des Urteilsspruchs verlegt wurden.

Am 29. Juni wurden vier Tibeter, darunter Tsegyal Pelbartsang, in Genang im Bezirk Jomda (chin. Jiangda) in der Präfektur Chamdo (chin. Qamdo), TAR, verhaftet. Die dort ansässigen Tibeter demonstrierten daraufhin am 31. Juni für deren Freilassung, woraufhin 32 weitere Personen festgenommen wurden. Bis auf sieben seien sie inzwischen wieder freigelassen worden. In Gewahrsam befinden sich noch Tsegyal Pelbartsang (74), Jamyang Tsering Momotsang (46), Angyok (41), Palchen (38), Tsering (22), Chokdup (21) und Sonam Dhargyal (39). Wegen seines hohen Alters wurde Tsegyal Pelbartsang von den Gefängnisbehörden in Chamdo abgewiesen, er ist nun im Bezirksgefängnis von Jomda inhaftiert. Auch Sonam Dhargyal befindet sich trotz seiner angegriffenen Gesundheit noch in Haft. Über die anderen liegen keine Informationen vor. Es heißt, die vier seien zuerst festgenommen worden, weil die dort lebenden Tibeter nach der Ernte des Raupenkeulenpilzes (yartsa gunbhu) eine Protestaktion planten, wovon die Behörden Wind bekamen.

Im Bezirk Nyagchu (chin. Yajiang), TAP Kardze (chin. Ganzi), nahm sich am 18. Juni ein Mönch namens Trangma aus dem Kloster Drapa Yangden in der Gemeinde Minyag infolge des für ihn unerträglichen Druckes, der auf ihn ausgeübt wurde, damit er Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama abschwöre, das Leben. Die Behörden hatten eine Kampagne zur Diffamierung des Dalai Lama gestartet und angeordnet, daß die rote Flagge über dem Kloster wehen müsse. Der Mönch hatte vor seinem Tod geäußert, daß eine Diffamierung Seiner Heiligkeit spirituell gesehen ein schweres Vergehen sei und den monastischen Gelübden zuwider liefe, weshalb er lieber seinem Leben ein Ende bereiten wolle. Auf den Tod des Mönches hin befahlen die Kader des Arbeitsteams allen Mönchen, absolutes Stillschweigen zu bewahren und keinem Außenstehenden gegenüber etwas über die Umstände des Todes dieses Mönches verlauten zu lassen. Sie drohten schwere Vergeltungsmaßnahmen an, falls jemand dabei erwischt würde. Sogar die dem Kloster angegliederte Schule, die 30 Kindern Obdach bot, wurde geschlossen.

In der TAP Kardze ist es allen Tibetern ab August verboten, ihren Bezirk zu verlassen. Obwohl die Behörden vor einigen Tagen angekündigt hatten, daß ein paar der Verhafteten freigelassen würden, warteten viele ihrer Angehörigen fünf Tage lang vergeblich auf sie. Etliche sind der Ansicht, daß die Ankündigung nur ein Trick der Behörden war, um weitere Protestaktionen zu vermeiden. Die Regierung hat den Verkauf von Benzin und Diesel in vielen Teilen von Kham drastisch reduziert, um die Bewegungen der tibetischen Bevölkerung besser überwachen zu können. Es wurde berichtet, daß Kommunikationsmittel wie Telefon und Internet für mindestens zwei weitere Monate einer scharfen Kontrolle unterliegen.

Angesichts der kritischen Situation in Tibet appellieren wir an die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft, sich dringend unserer folgenden Forderungen anzunehmen:

1) unverzüglich unabhängige Untersuchungskommissionen nach Tibet zu entsenden;

2) unverzüglich der freien Presse Zugang zu ganz Tibet zu gewähren;

3) unverzüglich dem brutalen Morden in ganz Tibet ein Ende zu setzen;

4) unverzüglich für die sofortige Freilassung aller festgenommenen und verhafteten Tibeter zu sorgen;

5) unverzüglich die medizinische Versorgung der verletzten Tibeter zu ermöglichen;

6) die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Menschen und ihren Zugang zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen.