3. Februar 2013
Tibetan Review, www.tibetanreview.net

Polizeiangriff auf Tibeter, die ein Feueropfer betrauern wollten

Die chinesische Polizei schlug im Bezirk Marthang (chin. Hongyuan) der TAP Ngaba (chin. Aba), Provinz Sichuan, bei zwei Vorfällen brutal auf Tibeter ein, die sich auf den Weg machen wollten, um einen ihrer Landsleute zu betrauern, der sich am 18. Januar aus Protest gegen die chinesische Regierung selbst verbrannt hatte. Einige wurden auch festgenommen.

Tsering Phuntsok verbrennt sich

Der erste chinesische Polizeiangriff war gleich am 18. Januar, nachdem Tsering Phuntsok, 28, sich vor einer Polizeistation verbrannt hatte (1). Bei den Opfern handelte es sich um mehrere Tibeter aus der Gemeinde Drachen, die auf dem Weg waren, um dem Verstorbenen ihre letzte Ehre zu erweisen und für ihn zu beten. Die Polizei hielt die Tibeter unterwegs an und schlug sie heftig, zehn von ihnen nahm sie in Gewahrsam, berichtete ein Tibeter aus Indien mit Kontakten dorthin.

Zu dem zweiten Vorfall kam es am nächsten Tag, als die chinesische Polizei eine Gruppe von Jugendlichen aus der nahegelegenen Gemeinde Serdue angriff, die sich in einem Restaurant getroffen hatten und an den Gebetsritualen im Haus der Familie von Tsering Phuntsok teilnehmen wollten. Als sie dermaßen heftig von der Polizei angegriffen wurden, konnten einige von ihnen es nicht mehr ertragen und schlugen zurück oder wehrten sich mit Messern. Sieben Polizisten sollen dabei verletzt worden sein.

Kurz darauf trafen Sicherheitskräfte zur Verstärkung ein und eröffneten das Feuer. Ob es sich dabei um Warnschüsse oder einen direkten Beschuß handelte, ist nicht klar. Es endete damit, daß ein Jugendlicher festgenommen wurde, während die anderen entfliehen konnten.

Die chinesische Polizei identifizierte später vier der Jugendlichen, die sie angegriffen hatten, und berief ein öffentliches Meeting ein, wo sie den Leuten schwere Bestrafung androhte, falls sie nicht sagten, wo die Jugendlichen sich befänden, oder sie der Polizei auslieferten. Den Tibetern wurde erklärt, daß jegliche Bekundung von Solidarität mit den Selbstverbrennern illegal sei.

(1) 21. Januar 2013, „Zweite Selbstverbrennung 2013: Tsering Phuntsok“,