1. Oktober 2012
Radio Free Asia, www.rfa.org

Vier Tibeter wegen angeblicher Unterstützung einer Selbstverbrennung und Weitergabe von Informationen verurteilt

Die chinesischen Gerichte verurteilten vier Tibeter zu Gefängnisstrafen von sieben bis zu elf Jahren, weil sie angeblich einen Selbstverbrennungsprotest unterstützt und Informationen über solche Taten an ihre „auswärtigen Kontakte“ geliefert hätten.

Die jüngsten der vier Verurteilten sind Mönche aus dem Kloster Kirti im Bezirk Ngaba, Provinz Sichuan. In der ersten Septemberwoche verurteilte ein chinesisches Gericht den Mönch Lobsang Tsultrim, 19, zu elf Jahren Gefängnis und seinen Mitmönch Lobsang Jangchub, 17, zu acht Jahren. „Sie wurden Ende März dieses Jahres festgenommen und an einen unbekannten Ort verbracht, weshalb ihr Verbleib über fünf Monate lang unbekannt war“, teilten die Mönche Kanyag Tsering und Lobsang Yeshi vom Exilkloster Kirti mit.

Die zwei jungen Mönche stehen unter dem Verdacht, beim Protest eines ihrer Kameraden mitgewirkt zu haben. Der 18jährige Gepey starb, nachdem er sich am 10. März als Kritik an der chinesischen Regierung selbst angezündet hatte (1). Gepeys Protestakt war die 27. der inzwischen auf 52 angestiegenen Selbstverbrennungen in Tibet.

Lobsang Tsultrim
Lobsang Tashi

Lobsang Tsultrim kommt aus der Dzampatsang Familie im Dorf Soruma, Bezirk Ngaba, während Lobsang Jangchub der Sohn von Rinchen Pal der Paltsang Familie im Dorf Nagtsangma ist.

Außerdem verurteilte ein Gericht im Bezirk Barkham (chin. Ma’erkang) der TAP Ngaba einen Mönch und einen Laien zu langen Haftstrafen, weil sie „an ihre ausländischen Kontakte Nachrichten aus Tibet übermittelt hätten“, fügten Tsering und Yeshe hinzu.

„Am 18. September verhängte das Mittlere Volksgericht von Barkham eine siebenjährige Haftstrafe über den Kirti-Mönch Lobsang Tashi. Er ist 26 Jahre alt, seine Mutter heißt Tsokjoma und sein Familienname in Kune“. Lobsang Tashi wurde im November 2011 festgenommen, und neun Monate lang wußte seine Familie nicht, wo er sich befand.

Dasselbe Gericht verurteilte auch einen Laien, Bu Thubdor, 25, der ebenfalls im November 2011 festgenommen wurde, unter derselben Anklage zu siebeneinhalb Jahren.

Zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung, am 16. September, benachrichtigten die Behörden die Familien der beiden, daß sie nach Barkham kommen sollten, teilten ihnen jedoch nichts über den bevorstehenden Prozeß mit. „Selbst wenn die Angehörigen von dem Prozeß gewußt hätten, hätten sie nicht genügend Zeit gehabt, um für einen Anwalt ihrer Wahl zu sorgen“, verlautet aus einer Quelle.

„Und nach dem Urteil gewährte man den beiden nur ein paar Minuten, um ihre Angehörigen zu sehen“. Man vermutet, daß sie nun im Gefängnis Mianyang in Sichuan eingesperrt sind, fügten Tsering und Yeshe hinzu.

„In der Mehrheit der Fälle wird den Angeklagten in Tibet das Recht zur Wahl ihrer Strafverteidiger vorenthalten“, kommentierte das TCHRD. „In der Vergangenheit wurden Verteidiger, die tibetische Angeklagte vertraten, so wie den inhaftierten tibetischen Filmemacher Dhondup Wangchen und den hoch verehrten Lama Phurbu Tsering Rinpoche, von den chinesischen Behörden zurückgewiesen. Außerdem wurden diese Strafverteidiger später eingeschüchtert und drangsaliert, weil sie es gewagt hatten, politisch heikle Fälle zu übernehmen“.

Erst im Juni dieses Jahres war ein anderer höherrangiger Mönch, Lho Younten Gyatso, zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er angeblich heikle Information und Bilder über die Selbstverbrennung der Nonne Tenzin Wangmo ans Ausland geliefert hatte. Er wurde beschuldigt, „seit 2008 Informationen über politische Ereignisse in Tibet verraten zu haben, indem er versuchte, die Menschenrechtsorgane der UNO per Telefon zu kontaktieren“ (2).

(1) 12. März 2012, „Mönch in Ngaba verbrennt sich selbst am Tag des tibetischen Volksaufstandes

(2) 22. August 2012, „Leitender Mönch wegen Weitergabe von Informationen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt