30. August 2012
Radio Free Asia, www.rfa.org

Der Veruntreuung öffentlicher Gelder bezichtigt, verbrennt sich eine Tibeterin selbst

Eine Tibeterin aus der Provinz Gansu, der man bei der Bank, bei der sie arbeitete, die Unterschlagung von Geldern vorwarf, starb, nachdem sie Schwefelsäure getrunken und sich dann angezündet hatte.

Die 25jährige Jamyang Metok trank Schwefelsäure und zündete sich vor dem Eingang der Industrial and Commercial Bank (IBC) in der TAP Kanlho (chin. Gannan) an, verlautet aus einer der Familie nahestehenden Quelle.

Tibeterinnen weinen nach Erdrutsch in Drugchu 2010 (Bild: RFA)

„Sie arbeitete bei einer lokalen Zweigstelle der Industrie- und Handelsbank im Autonomen Kreis Tianzhu der Tibeter. Als sie von einem Ausflug nach Guangdong zurückkehrte, beschuldigte der Chef der ICB-Zweigstelle sie, Geld unterschlagen und öffentliche Mittel veruntreut zu haben“, sagte eine tibetische Quelle, die mit dem Fall vertraut ist.

„Diese Frau kippte plötzlich Schwefelsäure hinunter und zündete ihre Kleider an. Sie starb auf der Stelle, direkt hier vor dem Haupteingang zur Bank“.

„Sie sagte, sie habe sich keiner Bestechlichkeit schuldig gemacht … doch der Branchenleiter wollte ihr dieses Verbrechen anlasten, sie widersprach, aber es nützte nichts“. „Ich weiß nicht, ob sie überhaupt korrupt war, aber ich denke, so eine junge Person würde keine Schwefelsäure trinken, wenn es keine gegen sie abgekartete Sache gewesen wäre“.

Jamyang Metok ist eine Absolventin des Minderheiten-Instituts von Qinghai. Ihr Vater heißt Drongre und die Mutter Jomo Tsering. Die Eltern verstreuten am Montag nach der Bestattung ihrer Tochter die Asche auf dem Tashi Longwa Berg.

Ein Angestellter bei der ICB-Zweigstelle in Tianzhu leugnete, daß es überhaupt so einen Vorfall gegeben hätte.

Auch Jamyang Metoks Onkel, den RFA kontaktierte, weigerte sich, Fragen über seine Nichte zu beantworten und hängte sofort auf.

Es ist unklar, ob Jamyang Metoks Selbstmord eine über den Streit mit ihrem Chef hinausgehende politische Motivation hatte.