8. Februar 2013
Phayul, www.phayul.com

Chinesisches Gericht verurteilte einen Tibeter aus Rebkong zu 13 Jahren Haft

Die Verurteilung von Tibetern im Zusammenhang mit den Feuerprotesten geht weiter: Wieder wurde ein Tibeter zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Dabei haben die USA und internationale Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch die wenige Tage zuvor ergangenen Gerichtsentscheidungen streng getadelt, sie bezeichneten diese Strafprozesse als „bar jeglicher Glaubwürdigkeit“.

Der Angeklagte Phagpa (Bild: Tibet Times)

Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua bekanntgab, sprach das Mittlere Volksgericht der TAP Malho (chin. Huangnan) den 27jährigen Phagpa des „vorsätzlichen Mordes und der Absicht zur Spaltung des Staates“ schuldig.

Er wurde für schuldig befunden, den 25jährigen Mönch Dolma Kyab des Klosters Dowa in Rebkong „indoktriniert“ und „überzeugt“ zu haben, daß er sich zur Erlangung der „Freiheit und Unabhängigkeit der tibetischen Volksgruppe“ verbrennen müsse, heißt es bei Xinhua.

Phagpa soll seinen „Fehler“ akzeptiert und gesagt haben, daß er keine Berufung einlegen werde.

In dem Gerichtsentscheid wurde Phagpa ferner beschuldigt, Ideen bezüglich „tibetischer Unabhängigkeit“ propagiert, den Verwandten der Selbstverbrenner Geld sowie Bilder der Mitglieder der „tibetischen Regierung-im-Exil“ gegeben zu haben.

In dem Xinhua-Bericht heißt es, daß Dolma Kyab am 19. November festgenommen wurde, weil er Benzin in einem Hotelzimmer gelagert habe, während Phagpa beschuldigt wird, „enge Kontakte mit den Schlüsselfiguren des Tibetischen Jugend-Kongresses zu unterhalten“, der größten Exil-Organisation, die für die Unabhängigkeit eintritt.

Vergangenen Monat verurteilte ein chinesisches Gericht Lobsang Kunchok zum Tode mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub und Lobsang Tsering zu 10 Jahren Gefängnis unter der Anklage der „vorsätzlichen Tötung“. Und am selben Tag verurteilte ein anderes Gericht aus ähnlichen Gründen sechs Tibeter zu Haftstrafen zwischen 3 und 12 Jahren.

Nach diesen Verurteilungen forderte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die chinesischen Behörden auf, Kunchok und Tsering „unverzüglich freizulassen“, denn ihre Verurteilung basiere „einzig und alleine auf Geständnissen, die sie während ihrer fünf Monate in der Untersuchungshaft machten“.

„Diese Strafverfolgungen entbehren jeglicher Glaubwürdigkeit“, kommentierte Sophie Richardson, die Asien-Referentin von HRW. „Die chinesische Regierung meint wohl, sie könne die Selbstverbrennungen stoppen, indem sie einen jeden bestraft, der darüber redet. Aber durch die strafrechtliche Verfolgung dieser angeblichen Aufhetzungs-Fälle verschlimmert die Regierung die Tragödie der Suizid-Proteste nur noch mehr“.

HRW erklärte, es habe die „endemische Anwendung von Folter, grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung und Nötigung von Tibetern in der Haft“ zur Genüge dokumentiert.

Und die Menschenrechtsgruppe Tibetan Centre for Human Rights and Democracy kommentierte, daß diese Verurteilungen vor der Kulisse „exzessiver Gewaltanwendung gegen die Selbstverbrennungsproteste, wozu willkürliche Festnahmen, Inhaftierung, Einschüchterung, Geldgeschenke an Denunzianten und lange Gefängnisstrafen gehören“, erfolgen.

Das TCHRD stellte ferner fest, daß Chinas Kriminalisierung der Selbstverbrennungen als „Mord“ ein „höchst verwerflicher“ Mißbrauch gesetzlicher Bestimmungen zu politischen Zwecken sei. „Die politisierte Natur der chinesischen Justiz macht es der Regierung und der Partei einfach, sich bei politisch heiklen Fällen einzumischen“.

„Die chinesische Regierung sollte sich ernsthaft mit den wahren Ursachen der Feuerproteste befassen und anerkennen, daß diese das direkte Resultat ihrer zerstörerischen Politik sind“, fuhr die Gruppe fort.