Der Auftrag der IGFM |
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Die IGFM versteht sich als humanitäre Bürgerinitiative zur Unterstützung des gewaltlosen Kampfes für die Menschenrechte |
Ihr Auftrag zielt auf die friedliche Verwirklichung der Menschenrechte, deklariert von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, dem Tag der Menschenrechte. Seit einigen Jahren leistet die im Jahre 1972 gegründete und seitdem anerkannt gemeinnützige Gesellschaft auch mildtätige Arbeit. Es gibt zahlreiche Projekte im Bereich der humanitären Hilfe, z.B. für Straßenkinder in Rumänien. Heute bestehen über 30 Sektionen auf fünf Erdteilen. Der internationale Name lautet International Society for Human Rights, ISHR. Die IGFM hat Beobachterstatus beim Europarat sowie ECOSOC-(Roster) Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person sind die sogenannten bürgerlichen Grundrechte die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch Streben nach Gerechtigkeit und sozialem Fortschritt geben. Nach dem Postulat der Gewaltlosigkeit sind folgende Grundrechte in der Satzung für die Arbeit der IGFM festgeschrieben: Meinungsfreiheit Religionsfreiheit Informationsfreiheit Freizügigkeit Vereins- und Versammlungsfreiheit Im Visier der Stasi - aus "Focus" 11/1995 |
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Deutsche Sektion e.V. Borsigallee 16 60388 Frankfurt/Main Telefon (069) 420 108-0 Mehr Informationen: |