Ess-Stäbchen selbst mitbringen!
Ab dem 26. März 2012 sind abgelehnte chinesische Asylbewerber zwecks Vorbereitung ihrer Abschiebung nach Kassel eingeladen worden, weil sie sich der peinlichen Befragung durch das chinesische Stasi-Ministerium (Ministerium für Öffentliche Sicherheit) unterziehen müssen.
14 Tage lang wird in der Zentralen Ausländerbehörde -ZAB- beim RP Kassel im Wesentlichen nicht deutsches, sondern chinesisches Recht gelten! Bei einigen dieser eingeladenen und zwangsweise vorgeführten Menschen ist hierdurch beabsichtigt, ihnen die Möglichkeit zu nehmen, in ihren Asylverfahren erfolgreich zu sein. Denn sie müssen sich, obgleich die Befragung angeordnet ist, quasi "freiwillig" dem Schutz des chinesischen Staates unterstellen, und zugleich werden - dies betrifft die eingeladenen Familien - dem chinesischen Stasi-Ministerium alle Dokumente vorgelegt, aus welchen hervorgeht, um wie viele Personen es sich in der Familie jeweils handelt.
Herrn Nödler, dem zuständigen Dezernenten beim Regierungspräsidium - RP-Kassel, ist aus langjähriger beruflicher Erfahrung hinreichend bekannt, dass es ihm und seiner Truppe untersagt ist, Menschen dazu zu zwingen, sich während eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens den Behörden des Verfolgerstaates zu offenbaren. Er wird es dennoch tun - im Wissen darum,
- dass es Angehörigen christlicher Freikirchen in China schlecht ergehen kann,
- dass Müttern von mehr als einem Kind die Zwangssterilisation droht,
- dass bei Verstoß gegen die staatliche Ein-Kind-Politik ein hohes Bußgeld zu zahlen
ist.
All diese Gründe können zu positiven Entscheidungen im Asylverfahren führen - siehe in Bezug auf die beiden letztgenannten Gründe:
VG Meiningen, Urteil vom 06.04.2011 - 8 K 20205/09 Me [= ASYLMAGAZIN 2011, S. 153]
VG Trier, Urteil vom 23.03.2011 - 5 K 1181/10.TR [= ASYLMAGAZIN 2011, S. 243 f.]
Dies aber würde der konkreten Aufgabe der ZAB nicht entsprechen, und dementsprechend steht zu befürchten, dass deutsches Recht sich wie ein Wahlversprechen anfühlen wird: Kaum versprochen, schon gebrochen!
WÄREN - der Konjunktiv ist angebracht - Herr Nödler und seine Truppe der Achtung deutscher Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, so WÜRDEN - nach Abschluss der ganzen Aktion - die ZAB-Mitarbeiter/innen mindestens folgendermaßen vorzugehen gehabt haben:
(a) Die ZAB würde eigene vereidigte Dolmetscher/innen eingesetzt haben, um sicherzustellen, dass die chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen keine unzulässigen Fragen - z.B. zu Angehörigen im Asylverfahren - stellen und keine unzulässigen Äußerungen von sich geben, welche - z.B. - eine Einschüchterung der Eingeladenen und Vorgeführten hätten bewirken sollen oder können.
(b) Die chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen würden hierzu - d.h. zu (a) - in deutscher sowie in chinesischer Sprache (Mandarin) vor Beginn jeder Vorführung - mindestens einmal täglich - rechtlich belehrt worden sein, der Vorgang dieser rechtlichen Belehrung würde schriftlich dokumentiert worden sein, und ebenso wäre eine schriftliche Empfangsbestätigung von den chinesischen Stasi-Mitarbeiter/inne/n zu den Akten genommen worden, dass sie rechtlich belehrt worden sind und die rechtliche Belehrung auch verstanden haben.
(d) Eingeladene und vorgeführte Personen, bei welchen noch ein eigenes Asylverfahren oder das eines nahen Angehörigen, insbesondere des Ehegatten oder eines leiblichen Kindes, läuft, wären nicht befragt, sondern umgehend wieder nach Hause geschickt worden.
Für den Fall eines Verstoßes gegen (d):
(e) Die rechtliche - mündliche - Belehrung der Eingeladenen und Vorgeführten, wonach sie keine Auskünfte zu Angehörigen, für welche noch ein Asylverfahren läuft, erteilen dürfen, weil hierdurch der Ausgang des Asylverfahrens der Angehörigen negativ beeinflusst werden würde, wäre in deutscher und in chinesischer Sprache durch eine/n Mitarbeiter/in der ZAB mit Hilfe der eigenen Dolmetscher/innen vorgenommen worden.
(f) Der Nachweis der erfolgten rechtlichen Belehrung sowohl der chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen als auch der Vorgeführten würde seitens der ZAB-Mitarbeiter/innen auf Anfrage eines Eingeladenen oder Vorgeführten - bzw. einer rechtlichen Vertretung Des- oder Derjenigen - in schriftlicher Form erbracht werden. ABER damit wird leider nicht zu rechnen sein!
Schade um den Rechtsstaat, schade um die Demokratie!
(gez.)
Thomas Aleschewsky
Mitglied im Sprechergremium
des Hessischen Flüchtlingsrates
Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge
Friedrich-Wöhler-Str. 20
34127 Kassel
Tel.-Nr.: 0151 - 56 83 60 67
E-Mail: th_aleschewsky@yahoo.de
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