26. März 2012
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM, www.igfm.de

Zentrale Ausländerbehörde Kassel: Amtshilfe für die chinesischen Staatssicherheitsdienste?

Vorladeschreiben

Vorführung chinesischer Staatsangehöriger aus mehreren Bundesländern zum Zweck der Identitätsfeststellung durch Vertreter des chinesischen Ministeriums für Öffentliche Sicherheit (MfÖS) als vorbereitende Maßnahme für eine Abschiebung

Ort: Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) beim Regierungspräsidium (RP) Kassel, Kurt-Schumacher-Str. 31, 34117 Kassel, 4. OG

Datum: Von Montag, den 26. März 2012 etwa zwei Wochen lang

26. März 2012

IGFM-PM

Frankfurt am Main/Kassel

Dass Beamte der chinesischen Staatssicherheitsdienste in deutschen Amtsstuben in Deutschland abgelehnte chinesische Asylbewerber vernehmen, ist ein groteskes Szenario, das sich hierzulande kaum jemand vorstellen kann. Aber genau dazu kommt es in der Zentralen Ausländerbehörde in Kassel ab Montag, den 26. März 2012, für zwei Wochen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) heftig kritisiert, sollen chinesische Flüchtlinge aus verschiedenen Bundesländern Mitarbeitern des chinesischen Innenministeriums vorgeführt werden. Dabei gehe es um Abschiebungsvorbereitung und Identitätsfeststellung. Dies betreffe auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Nach Einschätzung der IGFM eine „bizarre und für die Flüchtlinge völlig unzumutbare Situation“.

In Polizeibussen, z.T. mit Haftzellen, werden die Flüchtlinge angekarrt

Die IGFM äußerste sich entsetzt über diese Praktiken der Sammelanhörungen durch chinesische Staatssicherheitsdienste in Deutschland und fordert den sofortigen Abbruch derartiger Konsultationen, auch im Hinblick auf die Erfahrungen mit solchen Befragungen in der Vergangenheit.

Wie die IGFM erläutert, bedeute Abschiebung in die Volksrepublik China für die meisten Betroffenen ein jahrelanges Martyrium in Zwangsarbeitslagern mit Folter und zum Teil tödlichem Ausgang. Das erst kürzlich vom chinesischen Volkskongress verabschiedete Strafverfolgungsgesetz, das den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse erteilt, Menschen ohne Rechtsschutz willkürlich für Monate festzunehmen oder unter Hausarrest zu stellen, legalisiere im Grunde genommen jene Praktik der Strafverfolgung, die schon seit Jahrzehnten in Form von mehrjähriger Administrativhaft angewendet werde, so die IGFM.

Auskünfte über die Zahl der Opfer verweigern die chinesischen Behörden. Nach Schätzungen der IGFM sind in chinesischen Zwangsarbeitslagern, Gefängnissen, Polizeistationen und psychiatrischen Anstalten mehrere Millionen Menschen aus politischen oder religiösen Gründen in Haft.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ruft für Montag, den 26.03.2012 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu einer Eildemonstration mit Kundgebung vor dem Regierungspräsidium in Kassel auf. Adresse: Kurt-Schumacher-Str. 31, 34117 Kassel

23. März 2012
Pressemitteilung des Hessischen Flüchtlingsrates

Pressemitteilung 1

Pressemitteilung 2

Ess-Stäbchen selbst mitbringen!

Ab dem 26. März 2012 sind abgelehnte chinesische Asylbewerber zwecks Vorbereitung ihrer Abschiebung nach Kassel eingeladen worden, weil sie sich der peinlichen Befragung durch das chinesische Stasi-Ministerium (Ministerium für Öffentliche Sicherheit) unterziehen müssen.

14 Tage lang wird in der Zentralen Ausländerbehörde -ZAB- beim RP Kassel im Wesentlichen nicht deutsches, sondern chinesisches Recht gelten! Bei einigen dieser eingeladenen und zwangsweise vorgeführten Menschen ist hierdurch beabsichtigt, ihnen die Möglichkeit zu nehmen, in ihren Asylverfahren erfolgreich zu sein. Denn sie müssen sich, obgleich die Befragung angeordnet ist, quasi "freiwillig" dem Schutz des chinesischen Staates unterstellen, und zugleich werden - dies betrifft die eingeladenen Familien - dem chinesischen Stasi-Ministerium alle Dokumente vorgelegt, aus welchen hervorgeht, um wie viele Personen es sich in der Familie jeweils handelt.

Herrn Nödler, dem zuständigen Dezernenten beim Regierungspräsidium - RP-Kassel, ist aus langjähriger beruflicher Erfahrung hinreichend bekannt, dass es ihm und seiner Truppe untersagt ist, Menschen dazu zu zwingen, sich während eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens den Behörden des Verfolgerstaates zu offenbaren. Er wird es dennoch tun - im Wissen darum,

- dass es Angehörigen christlicher Freikirchen in China schlecht ergehen kann,
- dass Müttern von mehr als einem Kind die Zwangssterilisation droht,
- dass bei Verstoß gegen die staatliche Ein-Kind-Politik ein hohes Bußgeld zu zahlen
ist.

All diese Gründe können zu positiven Entscheidungen im Asylverfahren führen - siehe in Bezug auf die beiden letztgenannten Gründe:

VG Meiningen, Urteil vom 06.04.2011 - 8 K 20205/09 Me [= ASYLMAGAZIN 2011, S. 153]

VG Trier, Urteil vom 23.03.2011 - 5 K 1181/10.TR [= ASYLMAGAZIN 2011, S. 243 f.]

Dies aber würde der konkreten Aufgabe der ZAB nicht entsprechen, und dementsprechend steht zu befürchten, dass deutsches Recht sich wie ein Wahlversprechen anfühlen wird: Kaum versprochen, schon gebrochen!

WÄREN - der Konjunktiv ist angebracht - Herr Nödler und seine Truppe der Achtung deutscher Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, so WÜRDEN - nach Abschluss der ganzen Aktion - die ZAB-Mitarbeiter/innen mindestens folgendermaßen vorzugehen gehabt haben:

(a) Die ZAB würde eigene vereidigte Dolmetscher/innen eingesetzt haben, um sicherzustellen, dass die chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen keine unzulässigen Fragen - z.B. zu Angehörigen im Asylverfahren - stellen und keine unzulässigen Äußerungen von sich geben, welche - z.B. - eine Einschüchterung der Eingeladenen und Vorgeführten hätten bewirken sollen oder können.

(b) Die chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen würden hierzu - d.h. zu (a) - in deutscher sowie in chinesischer Sprache (Mandarin) vor Beginn jeder Vorführung - mindestens einmal täglich - rechtlich belehrt worden sein, der Vorgang dieser rechtlichen Belehrung würde schriftlich dokumentiert worden sein, und ebenso wäre eine schriftliche Empfangsbestätigung von den chinesischen Stasi-Mitarbeiter/inne/n zu den Akten genommen worden, dass sie rechtlich belehrt worden sind und die rechtliche Belehrung auch verstanden haben.

(d) Eingeladene und vorgeführte Personen, bei welchen noch ein eigenes Asylverfahren oder das eines nahen Angehörigen, insbesondere des Ehegatten oder eines leiblichen Kindes, läuft, wären nicht befragt, sondern umgehend wieder nach Hause geschickt worden.

Für den Fall eines Verstoßes gegen (d):

(e) Die rechtliche - mündliche - Belehrung der Eingeladenen und Vorgeführten, wonach sie keine Auskünfte zu Angehörigen, für welche noch ein Asylverfahren läuft, erteilen dürfen, weil hierdurch der Ausgang des Asylverfahrens der Angehörigen negativ beeinflusst werden würde, wäre in deutscher und in chinesischer Sprache durch eine/n Mitarbeiter/in der ZAB mit Hilfe der eigenen Dolmetscher/innen vorgenommen worden.

(f) Der Nachweis der erfolgten rechtlichen Belehrung sowohl der chinesischen Stasi-Mitarbeiter/innen als auch der Vorgeführten würde seitens der ZAB-Mitarbeiter/innen auf Anfrage eines Eingeladenen oder Vorgeführten - bzw. einer rechtlichen Vertretung Des- oder Derjenigen - in schriftlicher Form erbracht werden. ABER damit wird leider nicht zu rechnen sein!
Schade um den Rechtsstaat, schade um die Demokratie!
(gez.)

Thomas Aleschewsky
Mitglied im Sprechergremium
des Hessischen Flüchtlingsrates
Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge
Friedrich-Wöhler-Str. 20
34127 Kassel
Tel.-Nr.: 0151 - 56 83 60 67
E-Mail: th_aleschewsky@yahoo.de


Teil 1


Teil 2

Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik

Delegationsbesuch - praktische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Identitätsbestimmung eines Ausländers gemäß § 82 IV, Aufentshaltgesetz

28. März 2012

Pressemitteilung des Hessischen Flüchtlingsrates

Auf "Schnäppchenjagd" gehen ...

Für die absolute Richtigkeit der folgenden Tatsachenfeststellungen kann ich nur bedingt die volle Garantie übernehmen, weil es sich um Informationen "aus dritter Hand" handelt.

Inhaltlicher Kurzbericht von vorgestern, Montag, 26.03.2012, zu: "ZAB Kassel & chinesische Flüchtlinge aus Hessen"

1) Alle vorgeladenen chinesischen Flüchtlinge haben sich völlig ausziehen müssen, wurden von Polizeibeamt/inn/en abgetastet, es wurde in jede Körperöffnung hinein- gefühlt/-geschaut. Sämtliche Kleidungsstücke und sonstige mitgebrachten Gegen- stände und Schriftstücke wurden sorgfältig durchsucht. All dies war den Flüchtlingen äußerst unangenehm und unheimlich.

2) Ein Flüchtling hatte sich morgens ahnungslos in (so wird vermutet) die Ausländer- behörde Darmstadt begeben, um die Gültigkeit der Duldungsbescheinigung verlängern zu lassen. Er wurde dort festgenommen, in einen Gefangenentransporter der Hessischen Polizei gesetzt und nach Kassel geschafft. Auf der Fahrt musste er sich mehrfach übergeben. Dieser Mann wurde ab 13:25 Uhr mit demselben Fahrzeug zurückgefahren, blieb also Gefangener.

3) Ein Mann sprach ab 10 Uhr bei der ZAB vor, die Befragung in der ZAB war nicht sehr lange gewesen, man habe ihm bedeutet, dass man bereits "alles" über ihn "wisse". Bereits gegen 14 Uhr konnte er per Bahn die Heimreise antreten.

4) Ein nicht miteinander verheiratetes Paar, Eltern von zwei Kindern, traf ebenfalls gegen 10 Uhr bei der ZAB ein und wurde am Nachmittag - fein säuberlich getrennt voneinander - vom MfÖS zeitlich parallel befragt und bearbeitet. In den Räumen anwesend waren im Hintergrund noch je ein/e Dolmetscher/in der ZAB sowie ein/e ZAB-Mitarbeiter/in. Das chinesisch (in Mandarin) Gesagte wurde jeweils mündlich ins Deutsche übertragen. Das Paar hatte nicht gedacht, dass sich die Befragung über mehrere Stunden hinziehen würde, es hatte kein Essen mitgenommen und war sehr hungrig geworden, worauf keine Rücksicht genommen wurde (oder werden konnte). Die Befragung wurde offenbar mehr als 3 Stunden lang ohne Pause durchgezogen, es wurde sehr intensiv nachgefragt, und die chinesischen Polizeibeamten des MfÖS erteilten - trotz eigener Bekundungen anlässlich einer Zigarettenpause, Deutsch nicht zu verstehen - klare rechtliche Hinweise zum deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht: "Sie haben keine Chance, hier zu bleiben" und "Da Sie nicht miteinander verheiratet sind, wird keine Rücksicht genommen werden, Sie werden einzeln abgeschoben" (usw. usf.), ohne dass der/die ZAB-Mitarbeiter/in eingegriffen hätte. Inhalt der Vernehmung des Mannes waren u.a. die Asylverfahren, auch das beim BAMF noch anhängige Asylverfahren des einen Kindes, ohne dass der/die ZAB-Mitarbeiter/in ein- gegriffen hätte. Die Befragung endete wohl erst nach 17 Uhr.

Von Anderen weiß man nichts Genaues.

Vorläufige Bewertung:

Es geht bei Weitem nicht nur um die Identitätsfeststellung, sondern zunächst um Demütigung und Verunsicherung der Vorgeladenen auf ganzer Linie und sodann insbesondere um Asylverfahrens-Details. Unabhängig davon, ob diese Neugier des MfÖS nach den Asylverfahrens-Details von der ZAB durch Mitteilung vorbereitender Angaben (Aktenzeichen usw.) angeregt wurde oder nicht, versagt die ZAB hier auf ganzer Linie (im Sinne einer "démolition professionelle"), und - wie zuvor vermutet worden ist - die ZAB schützt die abwesend seienden minderjährigen Asyl- antragsteller/innen nicht davor, im Asylverfahren Schaden bis hin zur Erfolglosigkeit zu erleiden. Psychologisch geschickt wird eine Rücksichtnahme auf körperliche und seelische Belastungen der Flüchtlinge möglichst vermieden, ein körperlicher und seelischer Kollaps der "Proband/inn/en" provoziert. Normalerweise wird Menschen das Recht zugestanden, eine Pause einlegen zu dürfen (nach 90 Min. ist bekannter- maßen die Konzentrationsfähigkeit schon sehr stark eingeschränkt), hier gilt dies aber nicht. Die Polizei führt ihre Arbeit unaufgeregt durch, sie wirkt gleichwohl bedrohlich. Die Zuständigkeit für Belehrungen über deutsches Recht obliegt den MfÖS-Beamten. Es verstärkt sich insgesamt der Eindruck, dass die ZAB die Grenze des Rechtsstaates bereits überschritten hat und sich vorzugsweise auf der Seite der VR-chinesischen Diktatur verortet. An welchen Stellen der gesamten "Identitäts- feststellungs"-Maßnahme deutsches Recht wirklich noch Anwendung findet - bei verständiger Betrachtung -, bleibt daher im Unklaren.

Thomas Aleschewsky
Mitglied im Sprechergremium
des Hessischen Flüchtlingsrates
Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge
Friedrich-Wöhler-Str. 20
34127 Kassel , den 28.03.2012
Tel.-Nr.: 0151 - 56 83 60 67
E-Mail: th_aleschewsky@yahoo.de


Anschriften für Protestschreiben

Wer auf der Verwaltungsebene schriftlich protestieren möchte, findet hier die nötigen E-Mail-Adressen:

ZAB Kassel, Dezernatsleiter:
Burkhard.Noedler@rpks.hessen.de
RP Kassel, Pressesprecher
Michael.Conrad@rpks.hessen.de

im Hessischen Innenministerium verantwortlich:

<Wilfried.Schmaeing@hmdis.hessen.de> <mailto:Wilfried.Schmaeing@hmdis.hessen.de>
unbedingt mit Kopie an seinen Mitarbeiter, weil Hr. Schmäing bis 30.03. nicht im Hause ist <Marcus.Wagner@hmdis.hessen.de> <mailto:Marcus.Wagner@hmdis.hessen.de>

im Innenministerium von Niedersachsen verantwortlich:
Paul.Middelbeck@mi.niedersachsen.de
und Kopie an seine Mitarbeiterin

Christine.Kalmbach@mi.niedersachsen.de


Schreiben von Angelika Oppenheimer, Hamburg

Sehr geehrter Herr Nödler,

ich habe erfahren, dass seit dem 26.03.2012 chinesische Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben, zur Feststellung ihrer Identität in die Ausländerbehörde einbestellt und Vertretern des chinesischen Ministeriums für Öffentliche Sicherheit vorgeführt werden.

Ich frage mich, wie das mit dem Grundgesetz Art. 1 vereinbar ist. In Absatz
3 heißt es, dass die vollziehende Gewalt auch an die Grundrechte gebunden ist und die Menschenrechte zu respektieren hat.

Nun beschäftige ich mich seit geraumer Zeit mit der Situation der Menschenrechte in China und weiß seit den ersten Berichten der internationalen Juristenkommision 1959/60, dass der chinesische Staat die Menschenrechte nicht respektiert. Unsere Bundeskanzlerin hat auch versucht, die Situation anzusprechen.

Wenn dann ein chinesischer Flüchtling zur Feststellung seiner Identität Mitarbeitern des MfÖS vorgestellt wird, so ist anzunehmen, dass diese seine Daten notieren und wenn er abgeschoben werden sollte, er mit den entsprechenden Maßnahmen zu rechnen hat. Ich habe ein Buch über derartige Vorkommnisse übersetzt, bin ständig mit der Situation konfrontiert und weiß, dass ein ehemaliger Flüchtling nicht damit rechnen kann, dass seine Menschenrechte respektiert werden. Das kann den deutschen Behörden ja gleichgültig sein, sie sind ihn los und haben nichts mehr damit zu tun. Mit der Judenvernichtung in Litauen hatten die deutschen Behörden auch nichts zu tun, desgleichen mit der Deportation der Juden in Frankreich, erst als die Deportierten in Deutschland eintrafen. Unser Grundgesetz ist formuliert, wie es formuliert ist, wegen der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, unsere Gesetze, die sich daran ausrichten sollten, auch. Wenn nicht, kann ein Bundesbürger klagen und wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, notfalls zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ein Bürger Chinas kann das nicht.

Da ich aus einer jüdischen Familie stamme, kann ich mir gut vorstellen, wie den Leuten zumute sein muss, die jetzt vorgeführt werden. Kein Flüchtling wird gegen die Anordnung seines Erscheinens den Verwaltungsrechtsweg beschreiten, er kann es auch gar nicht, denn er weiß gar nicht, dass ihm dieser offensteht und hat weder die Sprachkenntnisse noch das nötige Geld dafür.

Sollten die einbestellten Ausländer sich in einem Asylverfahren befinden, ist ihnen u. U. das Erscheinen nicht zuzumuten (Schulze Zumkley, Georg, Zeitschr. für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 9/2008) und auf alle Fälle sollten ein Rechtsanwalt und ein von der ZAB bestellter vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden, damit die Rechtsstaatlichkeit garantiert ist.

Die Einbestellten sollten vor ihrer Befragung durch die Dolmetscher darüber belehrt werden, dass sie, sofern noch ein Asylverfahren läuft, keine Auskünfte zu sich selbst und zu Angehörigen erteilen müssen, weil hierdurch der Ausgang des eigenen Asylverfahrens und des oder derjenigen der Angehörigen negativ beeinflusst werden könnte. Am besten sollte dies schriftlich geschehen wie bei Vernehmungen auch. Und dies bevor sie den Vertretern des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit ausgesetzt sind. Es sollte gewährleistet sein, dass die Vertreter des MfÖS keinen Druck auf die befragten Personen ausüben können - jede Äußerung muss gedolmetscht werden und zwar von unabhängigen Dolmetschern. Der BDÜ oder die Vereinigung vereidigter Dolmetscher könnnen dabei behilflich sein. Die Beamten des MfÖS sollten vorher schriftlich versichern, dass sie keine unzulässigen Fragen stellen werden, die die Vorgeführten einschüchtern könnten. Die Belehrung sollte in deutscher und chinesischer Sprache durch einen Mitarbeiter der ZAB und den Dolmetscher vor allem Kontakt mit den Vorgeführten erfolgen. Ich bin Dolmetscherin, ich weiß wie so etwas geht. Wie bei der Polizei auch, sind Audioaufzeichnungen anzufertigen. Ich hoffe, dass bei den Anhörugnen die nötigen Vorkehrungen getroffen werden und auch die Transparenz (Benachrichtigung der entsprechenden Flüchtlingsorganisationen, Anwesenheit eines Vertreters des hessischen Flüchtlingsrates etc.) gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Oppenheimer


ADUe Nord, MCIL, VDÜ
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Tel.: + 49 - (0)40 - 480 80 77
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