Arbeitskreis China bei der IGFM Jahreshauptversammlung 2005


Inhalt

24. April 2005 in Königstein/Taunus
Resolution zur Lage der Menschen- und Bürgerrechte in der Volksrepublik China
Resolution zum Waffen-Embargo der Europäischen Union gegen die Volksrepublik China
Resolution zur Abschiebung eines chinesischen Staatsbürgers und seiner Familie in die Volksrepublik China

IGFM-Resolution 2005

Die Mitgliederversammlung der IGFM Internationale Gesellschaft für Menschenrechte - Deutsche Sektion - e. V. hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24. April 2005 diese Resolution beschlossen:

Resolution zur Lage der Menschen- und Bürgerrechte in der Volksrepublik China

Angesichts der von der KP Chinas verursachten Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China (VRC), die durch zahlreiche Beispiele belegt und durch Zeugenaussagen während der Tagung der IGFM bestätigt wurden, insbesondere

  • angesichts des Verbots von Falun Gong im Juli 1999, das eine staatliche Verfolgung legitimierte und bisher zu 1583 verifizierbaren Foltertoden führte (Stand April 2005), der Verfolgung der romtreuen Katholiken und der protestantischen Hauskirchen,
  • angesichts der fortgesetzten Hinrichtungen, des ,unmenschlichen Betriebs der LAOGAI-Arbeitslager, der ernstzunehmenden Berichte über den Handel mit Organen bzw. Körperbestandteilen von Hingerichteten und deren Verwertung für Organtransplantationen, medizinische Exponate und sogar kommerzielle Ausstellungen,
  • angesichts der erneuten militärischen Drohungen gegen Taiwan und des von der chinesischen Regierung neu verabschiedeten Anti- Abspaltungsgesetzes, das eine militärische Intervention gegen Taiwan legalisiert und damit die internationale Sicherheit gefährdet,
  • angesichts der Tatsache, dass die Politik der VRC in Bezug auf Ost-Turkestan und Tibet nicht im Einklang steht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in den Resolutionen 1514 und 1541 der Vereinten Nationen von 1960 niedergelegt ist. (Dieses Recht umfasst die sprachlich-kulturelle, religiöse und sozioökonomische Autonomie. Auch volle staatliche Souveränität ist möglich, wenn sich ein Volk dafür entscheidet),
  • angesichts der Vorwürfe des "Terrorismus" gegenüber Menschen, die nur auf friedliche Weise Politik betreiben,
  • angesichts des fortwährenden Drucks der KP Chinas auf den europäischen Satelliten Betreiber Eutelsat, der dadurch eine Vertragsverlängerung mit dem chinesischsprachigem TV-Sender NTD verweigerte. Seit Mai 2004 sendete NTDTV unter anderem auch unzensierte Berichte über die Menschenrechtssituation in der VR China, die zum Teil von der chinesischen Bevölkerung empfangen werden konnte,

appelliert die IGFM im Interesse einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China

1. an die deutsche Bundesregierung:

  • sich für die Einbringung eines Antrags einzelner oder mehrerer Staaten an die UN-Menschenrechtskommission einzusetzen, die VRC wegen schwerer und nachhaltiger Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen,
    falls ein derartiger Beschluss nicht zustande kommt – eine Überprüfung der Menschenrechtssituation in der VRC im Hinblick auf systematische und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte gemäß Resolution No. 1503 ECOSOC anzuregen,
  • die Androhung militärischer Intervention in Taiwan als Mittel einer im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien stehenden politischen Einflussnahme zu verurteilen,
  • an dem nach der blutigen Niederschlagung der chinesischen Demokratiebewegung in Peking 1989 von der EU und den USA gegen die VR China verhängten Waffenembargo festzuhalten,
    in den "Menschenrechtsdialog" verstärkt Menschenrechtsorganisationen einzubinden,
  • die Regierungen der VRC und der HKSAR (Hong Kong Special Administration Region) aufzufordern, das allgemeine und geheime Wahlrecht in Hong Kong einzuführen und sich dabei an die Vereinbarungen des Sino-Britischen Übernahmevertrages und die Vorschriften des Hong Kong Basic Law zu halten und das Parlament und die Bevölkerung Hong Kongs über dieses Wahlrecht allein bestimmen zu lassen,

2. an die Mitglieder der Menschenrechtsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Europa-Parlaments:

  • die Volksrepublik China verstärkt zu besuchen und zu versuchen, freie und unkontrollierte Begegnungen mit Vertretern aller demokratischen politischen Strömungen, insbesondere der Tibeter in Tibet und der Uighuren in Ost-Turkestan zu erreichen,
  • freien Zugang zu Laogai-Arbeitslagern und Gefängnissen zwecks Kontrolle der dort herrschenden Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fordern und von der VRC zu verlangen, über das Strafsystem offen zu sprechen.


IGFM-Resolution Waffenembargo

Die Mitgliederversammlung der IGFM Internationale Gesellschaft für Menschenrechte - Deutsche Sektion - e. V. hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24. April 2005 diese Resolution beschlossen:

Resolution zum Waffen-Embargo der EU Europäischen Union gegen die Volksrepublik China

Nach dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking am 4. Juni 1989 hat die Europäische Union (EU) ein nachdrückliches Waffen-Embargo gegen die Volksrepublik China (VRC) beschlossen und verkündet.

Angesichts der Tatsache, daß die Menschenrechtsverletzungen in der VRC seit damals nicht weniger geworden sind sondern lt. jüngstem Jahres- bericht der Regierung der USA eher zugenommen haben,

angesichts der fortgesetzten Drohungen der VRC gegenüber der Republik Taiwan, die unter völliger Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Bevölkerung der Republik Taiwan erfolgen, fordert die IGFM die Bundesregierung auf, das Waffenembargo so lange keinesfalls aufzuheben,

  • bis die VRC die gewaltandrohenden und einschüchternden Vorschriften ihres kürzlich erlassenen Anti-Sezessions-Gesetzes wieder aufhebt,
  • bis die VRC den UN-Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte ratifiziert und dessen Vorschriften in anerkennenswertem Maße in die Praxis umsetzt.

Die IGFM fordert die Bundesregierung ferner dazu auf, bei der EU Kommission und bei allen Mitgliedsstaaten der EU ihren ganzen Einfluss dahingehend geltend zu machen, daß die Aufhebung des Embargos bis zur Erfüllung der vorher genannten Bedingungen aufgeschoben wird.

Die IGFM erklärt bei dieser Gelegenheit ausdrücklich und unwiderruflich, daß sich die Nicht-Aufhebung nicht gegen das chinesische Volk sondern ausschließlich gegen die nicht demokratisch gewählte Regierung der VRC richtet.

Königstein, 24. April 2005

IGFM-Resolution Abschiebung

Die Mitgliederversammlung der IGFM Internationale Gesellschaft für Menschenrechte - Deutsche Sektion - e. V. hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 24. April 2005 diese Resolution beschlossen:

Resolution zur Abschiebung eines chinesischen Staatsbürgers und seiner Familie in die Volksrepublik China

Die Mitgliederversammlung der IGFM hat auf ihrer heutigen Vollversammlung den Bericht über die aus Deutschland abgeschobenen und in ihrem Heimatland Volksrepublik China verfolgten Falun Gong praktizierenden Familie Jiang/Guo mit Kindern zur Kenntnis genommen und verurteilt deren Abschiebung.

Infolge der Abschiebung wurde Herr Renzheng Jiang am 9.April 2005 wegen der Ausübung von Falun Gong und der damit verbundenen Anschuldigung "Gefährdung der allgemeinen Sicherheit" ohne jegliches Rechtsverfahren zu drei Jahren Zwangsarbeit in China verurteilt und in einem Arbeitslager in der Stadt Benxi interniert.

Die IGFM hatte unabhängig der asylrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Fehlern der Antragstellern auftaten, darauf hingewiesen, dass jeder, der den chinesischen Behörden als Falun Gong-Anhänger bekannt wird, von aller schwersten Repressionen bedroht ist und sah auf unabsehbare Zeit zwingende Abschiebehindernisse.

Petitionen an den Bayerischen Landtag und den Bundestag wurden aber dennoch abgelehnt.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte fordert von den chinesischen Behörden die sofortige Freilassung von Renzheng Jiang.

Die Mitgliederversammlung der IGFM appelliert an Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder und Herrn Bundesaussenminister Joschka Fischer, dass

  • sie Renzheng Jiang und seine Familie mit allen mitteln der Diplomatie vor weiterem Schaden in der VRC bewahren;

  • sie sicherstellen, dass aus der Bundesrepublik kein Mensch mehr in diktatorisch regierte Staaten ausgeliefert werden darf, insbesondere nicht an die Volksrepublik China, sofern kein klarer Asylmissbrauch vorliegt Eine wichtiges Kriterium ist es, wenn sich namhafte Menschenrechtsorganisationen für diesen Menschen einsetzen. In solchen Fällen muss das Prinzip "Im Zweifel nie" gelten.

Die Mitgliederversammlung der IGFM appelliert an den Deutschen Bundestag, sowie vom Bayerischen Landtag, dass sie sich ebenfalls für die Freilassung von Renzheng Jiang einsetzen.

Königstein, 24. April 2005

zurück zur China-Start-Seite